GrESteAV
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Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESteAV)
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
29.09.2026
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§ 1 GrESteAV – Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die elektronische Übermittlung der Anzeige von Notaren an Finanzämter nach §
18
Absatz 1 Satz 2 und 3 des Grunderwerbsteuergesetzes.
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