GüKG 1998
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG 1998)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.06.1998
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.2.2026 I Nr. 47
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§ 10 GüKG 1998 – Organisation

(1) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Bundesamt) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Es wird von dem Präsidenten geleitet.
(2) Der Aufbau des Bundesamtes wird durch das Bundesministerium für Verkehr geregelt.