§
139 hinsichtlich der Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber im Sinne des §
101 Absatz 1 Nummer 2 und 3 an ein Gemeinschaftsunternehmen oder durch Gemeinschaftsunternehmen an einen Konzessionsgeber im Sinne des §
101 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und