HAG
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
14.03.1951
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 51 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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§ 20 HAG – Art der Entgelte

Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten zu regeln. Ist dieses nicht möglich, so sind Zeitentgelte festzusetzen, die der Stückentgeltberechnung im Einzelfall zugrunde gelegt werden können.