HAGDV 1
Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes (HAGDV 1)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
09.08.1951
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 27.1.1976 I 221;
zuletzt geändert durch Art. 435 V v. 31.10.2006 I 2407
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§ 2 HAGDV 1 – Bekanntmachung der Errichtung von Heimarbeitsausschüssen

Die Errichtung des Heimarbeitsausschusses ist an einer von der zuständigen Arbeitsbehörde jeweils zu bestimmenden Stelle bekanntzumachen. Der räumliche, sachliche und persönliche Zuständigkeitsbereich des Heimarbeitsausschusses ist dabei anzugeben.