HeizkostenV
Artikel oder Paragraph aufrufen
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
23.02.1981
Fundstelle:
BGBl I 1981, 261
(296)
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 5.10.
2009 I 3250
;
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.
2023 I Nr. 280
HeizkostenV vollständig anzeigen
‹ § 1
§ 3 ›
§ 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
‹ § 1
§ 3 ›