§ 342j HGB – Währung |
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(1) Der Ertragsteuerinformationsbericht ist in den Fällen der §§
342b,
342c und
342d Absatz 2 Nummer 2 in Euro zu erstellen.
(2) In den Fällen des §
342e ist der Bericht in derjenigen Währung zu erstellen, in der der Jahresabschluss des unverbundenen Unternehmens für den Berichtszeitraum aufgestellt wird.
(3) In den Fällen des §
342d, die nicht von Absatz 1 erfasst sind, und in den Fällen des §
342f ist der Bericht in derjenigen Währung zu erstellen, in der der Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens für den Berichtszeitraum aufgestellt wird.