Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist zuständige externe Meldestelle für
- 1.
Meldungen, die von §
4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst werden, einschließlich Meldungen, die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betreffen,
- 2.
Meldungen von Informationen über Verstöße
- a)
nach §
2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, soweit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständige Behörde im Sinne des §
50 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 des Geldwäschegesetzes ist, sowie
- b)
nach §
2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe r bis t.
Für die über dieses Gesetz hinausgehende nähere Ausgestaltung der Organisation und des Verfahrens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als externe Meldestelle gilt §
4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes.