HöBetrV
Verordnung über die Höchstbeträge der steuerlich begünstigten Herstellungskosten von Schutzräumen im Sinne der §§ 7 und 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes (Schutzbau-Höchstbetragsverordnung - HöBetrV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
25.02.1970
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.11.1989 I 1957
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§ 3 HöBetrV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.