HolzbhMstrV
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Holzbildhauer-Handwerk (Holzbildhauermeisterverordnung - HolzbhMstrV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
10.04.1987
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 2 Abs. 5 V v. 18.1.2022 I 39
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§ 9 HolzbhMstrV – Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft.
(2) Auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendende Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.