HwO
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.09.1953
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 24.9.1998 I 3074; 2006, 2095;
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.7.2026 I Nr. 215
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§ 44b HwO

Der Berufsbildungsausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie kann die Bildung von Unterausschüssen vorsehen und bestimmen, daß ihnen nicht nur Mitglieder des Ausschusses angehören. Für die Unterausschüsse gelten § 43 Abs. 2 bis 6 und § 44a entsprechend.