HwO§16V
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Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung (HwO§16V)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
22.06.2004
Fundstelle:
BGBl I 2004, 1314
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 6.12.
2011 I 2481
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§ 6 HwO§16V – Geschäftsstelle
(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
‹ § 5