InVeKoSV 2015
Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV 2015)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.02.2015
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 10 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
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§ 13a InVeKoSV 2015 – Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Soweit der Betriebsinhaber Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb im Sinne des § 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung im Sammelantrag angibt, hat er zusätzlich anzugeben:
1.
das Jahr der Anlage des Niederwalds mit Kurzumtrieb und
2.
das Jahr der letzten Ernte des Niederwalds mit Kurzumtrieb.