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InvZulG 2005
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 8 Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.