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KaFbMstrV 2020

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 1  Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk zu stellenden Anforderungen.