KAGBAuslAnzV
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Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach § 36 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung - KAGBAuslAnzV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
23.11.2022
Fundstelle:
BGBl I 2022, 2091
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§ 7 KAGBAuslAnzV – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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