KAGBAuslAnzV
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach § 36 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung - KAGBAuslAnzV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.11.2022
Fundstelle:
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§ 7 KAGBAuslAnzV – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.