§ 7 KapAusstV 2016 – Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine |
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Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.