KapAusstV 2016
Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen (Kapitalausstattungs-Verordnung - KapAusstV 2016)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
18.04.2016
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.12.2024 I Nr. 414
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§ 7 KapAusstV 2016 – Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine

Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.