KastrG
Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.08.1969
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G v. 4.11.2016 I 2460
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§ 1 KastrG – Begriffsbestimmung

Kastration im Sinne dieses Gesetzes ist eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, durch welche die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden.