KDV 2026
Verordnung zur Krisendestillation von Wein im Wirtschaftsjahr 2026/2027 (Krisendestillationsverordnung 2026 - KDV 2026)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.09.2026
Fundstelle:
Aufgehoben:
V aufgeh. durch § 9 mWv 5.3.2027
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§ 7 KDV 2026 – Datenschutz

Die zuständigen Stellen dürfen personen- und betriebsbezogene Daten nach der Anlage des Marktorganisationsgesetzes verarbeiten und übermitteln, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 4 bis 6 erforderlich ist.