KfSachvG
Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.12.1971
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.7.2021 I 3091
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§ 19 KfSachvG – Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen kann das Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.