KGSG
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
31.07.2016
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2025 I Nr. 167
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§ 51 KGSG – Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union

Ist Kulturgut entgegen einem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten, unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union unrechtmäßig eingeführt worden, so ist es an den betreffenden Staat zurückzugeben, sofern der Rechtsakt der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient.