allgemeine Informationen und Anleitungen zur Anwendung der
Verordnung (EU) 2024/1689 für die durch die Verordnung adressierten Akteure sowie zukünftigen Akteure im Sinne des Artikels 3 Nummer 8 der
Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Start-up-Unternehmen und öffentliche Stellen im Sinne des §
2 Absatz 1 und 2 des Bundesdatenschutzgesetzes, bereitzustellen,