KindArbSchV
Artikel oder Paragraph aufrufen
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
23.06.1998
Fundstelle:
BGBl I 1998, 1508
KindArbSchV vollständig anzeigen
§ 2 ›
§ 1 KindArbSchV – Beschäftigungsverbot
Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz und §
2
dieser Verordnung Ausnahmen vorsehen.
§ 2 ›