Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G)
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§ 26 KONSENS-G – Zahlungsverfahren |
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Zahlungsverpflichtungen und die umzulegenden Aufwendungen nach §
24 sind zu verrechnen.