Unternehmen, die Kreditdienstleistungen ausschließlich für einen Kreditkäufer mit Sitz in einem Vertragsstaat und im Zusammenhang mit einem notleidenden Kreditvertrag erbringen, der nicht mit einer in §
7 Absatz 1 Nummer 1 genannten Person oder einem in §
7 Absatz 1 Nummer 2 genannten Unternehmen geschlossen wurde.