KSchG
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
10.08.1951
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 25.8.1969 I 1317
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 14.6.2021 I 1762
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§ 8 KSchG – Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.