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KWKG 2016

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 31a  Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Für die Erstellung eines Testats zur Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs im Sinn von § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.

Fussnoten:

(+++ § 31a: Zur Anwendung vgl. § 26 Abs. 1 KWKAusV +++)