- a)
Anforderungen an die elektrische KWK-Leistung und die elektrische Leistung der KWK-Anlagen innerhalb eines innovativen KWK-Systems,
- b)
Anforderungen an Anteile von Wärme aus erneuerbaren Energien an der erzeugten oder genutzten Wärme und an die Verwendung der in dem innovativen KWK-System erzeugten Wärme,
- c)
Anforderungen an die Energieeffizienz, insbesondere an den Brennstoffausnutzungsgrad,
- d)
Anforderungen an einen Mindestanteil KWK-Wärme an der erzeugten oder genutzten Wärme,
- e)
Anforderungen an die Flexibilität der innovativen KWK-Systeme und der KWK-Anlagen innerhalb innovativer KWK-Systeme, insbesondere Anforderungen, dass KWK-Anlagen innerhalb innovativer KWK-Systeme keine technische Mindesterzeugung aufweisen und die Wärme, die aus dem KWK-Prozess maximal ausgekoppelt werden kann, jederzeit mit einem mit dieser KWK-Anlage verbundenen elektrischen Wärmeerzeuger erzeugt werden kann,
- f)
Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe,
- g)
Anforderungen an Art und Umfang einer Modernisierung von KWK-Anlagen innerhalb innovativer KWK-Systeme,
- h)
Anforderungen, welche Komponenten als Teil innovativer KWK-Systeme zulässig sind,
- i)
Anforderungen an die Anlagen, die Wärme unter Nutzung erneuerbarer Energien bereitstellen,
- j)
Anforderungen an Wärmeerzeuger und Wärmespeicher,
- k)
Anforderungen an Wärmenetze,
- l)
Anforderungen an die Netz- und Systemintegration der KWK-Anlagen innerhalb innovativer KWK-Systeme, insbesondere zur Anpassung des Wirkleistungsbezugs von mit der KWK-Anlage verbundenen Wärmeerzeugern für die Durchführung von Maßnahmen nach §
13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Erstattung von ersparten Aufwendungen,