LAG
Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
14.08.1952
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 2.6.1993 I 845; 1995 I 248
zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
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§ 306 LAG – Landesbehörden

Im Bereich der Länder werden von der nach Landesrecht zuständigen oder bei Fehlen einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung von der durch die Landesregierung bestimmten Stelle innerhalb der bestehenden Behörden Ausgleichsämter und Landesausgleichsämter errichtet.