(1) Die Laufbahn des höheren technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
| 1.
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im Vorbereitungsdienst
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Technische Verwaltungsreferendarin/Technischer Verwaltungsreferendar,
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| 2.
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in der Probezeit bis zur Anstellung
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Technische Verwaltungsrätin zur Anstellung (z. A.)/Technischer Verwaltungsrat zur Anstellung (z. A.),
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| 3.
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im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 13)
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Technische Verwaltungsrätin/Technischer Verwaltungsrat,
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| 4.
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in den Beförderungsämtern der
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a)
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Besoldungsgruppe A 14
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Technische Verwaltungsoberrätin/Technischer Verwaltungsoberrat,
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b)
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Besoldungsgruppe A 15
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Technische Verwaltungsdirektorin/Technischer Verwaltungsdirektor,
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c)
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Besoldungsgruppe A 16
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Leitende Technische Verwaltungsdirektorin/Leitender Technischer Verwaltungsdirektor.
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(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
(4) Die Beamtinnen und Beamten des höheren technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse sind in der Regel als Aufsichtspersonen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsschutz tätig.