Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von
Landarbeiterwohnungen (LArbWoV)
LArbWoV vollständig anzeigen
§ 4 LArbWoV – Selbstaufbringungsbetrag |
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Für die Absetzung nach §
1 oder §
1a kommen nur die eigenen Aufwendungen (Selbstaufbringungsbetrag) in Betracht.