LASaarEG
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LASaarEG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
30.07.1960
Fundstelle:
BStBl I 1960, 528
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.7.2004 I 1742
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§ 15 LASaarEG – Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung

Bei Anwendung des § 278a des Lastenausgleichsgesetzes werden die nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz für Zeiträume bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geleisteten Zahlungen ohne Mietbeihilfe mit 30 vom Hundert auf den Grundbetrag der Hauptentschädigung angerechnet.