LBG
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz - LBG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
23.02.1957
Fundstelle:
BGBl I 1957, 134
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 190 V v. 19.6.
2020 I 1328
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§ 52 LBG
In den Fällen des §
51
Abs. 1 gilt der Enteignungsbeschluß als Besitzeinweisung in das enteignete Grundstück und in das Ersatzland zu dem nach §
51
bestimmten Tag, sofern der Begünstigte nicht schon nach §
38
in den Besitz eingewiesen ist.
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