LBG
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz - LBG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
23.02.1957
Fundstelle:
BGBl I 1957, 134
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 190 V v. 19.6.
2020 I 1328
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§ 7 LBG
Kommt eine Abfindung in Land in Betracht, können die in den Ländern tätigen gemeinnützigen Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes mit der Beschaffung des Ersatzlands und der Durchführung der Umsiedlung beauftragt werden.
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