LuftGerPV 2013
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV 2013)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.02.2013
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.12.2021 I 5190
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§ 7 LuftGerPV 2013 – Genehmigung von Kleinbetrieben

Die nach § 2 Absatz 1 zuständige Stelle kann Kleinbetrieben, die nur teilweise die Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfungen nach § 1 Absatz 2 erfüllen, zur Vermeidung unbilliger Härten eine Genehmigung nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 erteilen, wenn der Kleinbetrieb nachweist, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen des Luftfahrtgeräts sichergestellt ist.