LuftVStAbsenkV 2012
Verordnung zur Absenkung der Steuersätze nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes im Jahr 2012 (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2012 - LuftVStAbsenkV 2012)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
16.12.2011
Fundstelle:
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§ 1 LuftVStAbsenkV 2012 – Steuersätze 2012

Als Folge der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2012 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu diesem Gesetz 7,50 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu diesem Gesetz 23,43 Euro,
3.
in anderen Ländern 42,18 Euro.