Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2017 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
- 1.
| in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz
|
7,47 Euro,
|
- 2.
| in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz
|
23,32 Euro,
|
- 3.
| in anderen Ländern
|
41,99 Euro.
|