Startseite

LuftVStAbsenkV 2017

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 1  Steuersätze 2017

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2017 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz  7,47 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz 23,32 Euro,
3.
in anderen Ländern 41,99 Euro.