LuftVStAbsenkV 2018
Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2018 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2018 - LuftVStAbsenkV 2018)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
01.12.2017
Fundstelle:
LuftVStAbsenkV 2018 vollständig anzeigen

§ 1 LuftVStAbsenkV 2018 – Steuersätze 2018

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1. in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 7,46 Euro,
2. in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 23,31 Euro,
3. in anderen Ländern: 41,97 Euro.