Startseite

LuftVStAbsenkV 2020/2

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 1  Steuersätze 2020

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für die Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,90 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,67 Euro,
3.
in anderen Ländern: 58,82 Euro.