LuftVStAbsenkV 2022
Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2022 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2022 - LuftVStAbsenkV 2022)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
01.12.2021
Fundstelle:
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§ 1 LuftVStAbsenkV 2022 – Steuersätze 2022

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2022 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,77 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,35 Euro,
3.
in anderen Ländern: 58,23 Euro.