LuftVStFestV 2015
Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr 2015 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2015 - LuftVStFestV 2015)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.11.2014
Fundstelle:
LuftVStFestV 2015 vollständig anzeigen

§ 1 LuftVStFestV 2015 – Steuersätze 2015

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten bleiben die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2015 unverändert. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz 7,50 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz 23,43 Euro,
3.
in anderen Ländern 42,18 Euro.