dem Inhaber einer eingetragenen Unionsmarke stehen neben den Ansprüchen nach den Artikeln 9 bis 13 der
Verordnung (EU) 2017/1001 die Ansprüche auf Schadensersatz (§
14 Absatz 6 und 7), Vernichtung und Rückruf (§
18), Auskunft (§
19), Vorlage und Besichtigung (§
19a), Sicherung von Schadensersatzansprüchen (§
19b) und Urteilsbekanntmachung (§
19c) zu;