MinStG
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.2023
Fundstelle:
BGBl I 2023, Nr. 397
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
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§ 19 MinStG – Gesamtsteueraufwand

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus
1.
erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
2.
Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
3.
unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.