MinStG
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.2023
Fundstelle:
BGBl I 2023, Nr. 397
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
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§ 76 MinStG – Inhalt des Mindeststeuer-Berichts

In dem Mindeststeuer-Bericht sind anzugeben:
1.
eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Auflistung aller Geschäftseinheiten, deren Steuernummern sowie deren Qualifikation im Sinne dieser Regelungen,
2.
eine Übersicht über die Konzernstruktur der Unternehmensgruppe, insbesondere der Kontrollbeteiligungen an Geschäftseinheiten, die von anderen Geschäftseinheiten gehalten werden,
3.
die notwendigen Angaben zur Berechnung
a)
des effektiven Steuersatzes für jedes Steuerhoheitsgebiet und der Steuererhöhungsbeträge für jede Geschäftseinheit (Teil 5),
b)
der Steuererhöhungsbeträge eines Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe,
c)
der Primärergänzungssteuerbeträge für jedes Steuerhoheitsgebiet sowie der nach der Sekundärergänzungssteuerregelung den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzurechnenden Anteile am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge (Teil 2),
4.
eine Auflistung der nach § 77 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 ausgeübten Wahlrechte.