MinStG
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.2023
Fundstelle:
BGBl I 2023, Nr. 397
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
MinStG vollständig anzeigen

§ 91 MinStG – Steuererhöhungsbeträge staatenloser Geschäftseinheiten

Für Zwecke der nationalen Ergänzungssteuerregelung sind staatenlose Geschäftseinheiten, Joint Ventures und Joint-Venture-Tochtergesellschaften dem Steuerhoheitsgebiet zuzuordnen, in dem sie gegründet worden sind. Staatenlose Betriebsstätten einer Geschäftseinheit oder eines Joint Venture oder einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft (§ 6 Absatz 3 Nummer 4) sind dem Steuerhoheitsgebiet zuzuordnen, in dem die entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden. Auf diese Geschäftseinheiten ist § 53 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.