MISSAufstV
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ (MISSAufstV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.02.2019
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 2 Abs. 17 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
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§ 10 MISSAufstV – Modulprüfungen

Für die Modulprüfungen gilt die Prüfungsordnung in der zu Beginn des Studiums geltenden Fassung.