MitbestGWO 1 2002
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Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (MitbestGWO 1 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
27.05.2002
Fundstelle:
BGBl I 2002, 1682
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 7.8.
2021 I 3311
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§ 5 ›
§ 4 MitbestGWO 1 2002 – Bildung des Betriebswahlvorstands
Der Betriebswahlvorstand wird unverzüglich nach der in §
2
bezeichneten Bekanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
‹ § 3
§ 5 ›