MitbestGWO 1 2002
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (MitbestGWO 1 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.05.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 7.8.2021 I 3311
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§ 4 MitbestGWO 1 2002 – Bildung des Betriebswahlvorstands

Der Betriebswahlvorstand wird unverzüglich nach der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.