MitbestGWO 2 2002
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (MitbestGWO 2 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.05.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 7.8.2021 I 3311
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§ 112 MitbestGWO 2 2002 – Abberufungsausschreiben im Seebetrieb

Spätestens acht Wochen vor der Delegiertenversammlung erlässt der Unternehmenswahlvorstand ein Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden.