MitbestGWO 3 2002
Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (MitbestGWO 3 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.05.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 7.8.2021 I 3311
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§ 115 MitbestGWO 3 2002 – Berechnung von Fristen

Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.