MitbestGWO 3 2002
Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (MitbestGWO 3 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.05.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 7.8.2021 I 3311
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§ 33 MitbestGWO 3 2002 – Abstimmungsniederschrift

Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest:
1.
die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge;
2.
die Zahl der gültigen Stimmen;
3.
die Zahl der ungültigen Stimmen;
4.
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
5.
die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
6.
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.